INFO FÜR KÄUFER
1. SCHRIFTLICHE GEBOTE
1.1. FÜR DIE AUKTION IM SAAL
Für alle Lose einer Auktion darf ein schriftliches Gebot abgegeben werden. Gebote unter der Hälfte des oberen Schätzpreises werden nicht akzeptiert. Die auf dem Bietauftrag notierten Katalognummern und nicht die Bezeichnung des Objektes sind verbindlich. Der vermerkte Höchstbetrag wird gegen Saalgebote immer Interesse wahrend verteidigt. Deshalb kann bei geringer Nachfrage im Saal der Zuschlag auch tiefer als das Gebot liegen. Die Aufträge werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Gleich hohe Gebote werden nach Eingangszeit berücksichtigt.
1.2. FÜR DIE „SCHRIFTLICHE AUKTION“
Für die auf den blauen Seiten des Kataloges unter der Rubrik „Schriftliche Auktion“ festgehaltenen Objekte müssen die Bietaufträge schriftlich erfolgen. Gebote unter der Hälfte des oberen Schätzpreises werden nicht akzeptiert. Die auf dem Bietauftrag notierten Katalognummern und nicht die Bezeichnung des Objektes sind verbindlich. Die Aufträge werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden, so günstig wie möglich, das heisst einen Schritt über dem zweithöchsten Gebot. Gleich hohe Gebote werden nach Eingangszeit berücksichtigt.
Die schriftlichen Gebote für die „Schriftliche Auktion“ müssen aus organisatorischen Gründen zwingend bis spätestens am Abend des letzten Ausstellungstages um 19.00 Uhr im Auktionshaus abgegeben worden sein.
Es werden keine Gebotsinformationen verschickt. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Skonto jeweils am Freitag vor der eigentlichen Auktionswoche.
2. TELEFONISCHES MITBIETEN
Telefonisches Mitbieten wird für Objekte mit einem Schätzpreis ab CHF 1'000.- und nur in beschränktem Masse akzeptiert. Die telefonischen Gebote müssen mindestens 24 Stunden vor dem entsprechenden Auktionstag schriftlich bei uns eintreffen. Eine Verweigerung seitens Schuler Auktionen bedeutet unmissverständlich eine Überlastung der Kapazität. – link Auftragsformular
Wir übernehmen keine Verantwortung für nicht zustande gekommene Telefonverbindungen.
3. BEZAHLUNG UND ABHOLUNG
Zuzüglich zum Zuschlag ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten:
Bis CHF 5'000.00: 20,0% zzgl. MwSt.
Ab CHF 5'001.00 bis 50'000.00: 18,6% zzgl. MwSt.
Ab CHF 50'001.00: 16,6% zzgl. MwSt.
Die angegebenen %-Sätze beziehen sich auf den Zuschlag für jedes einzelne Objekt. Auf das Aufgeld hat der Käufer die MwSt. zu bezahlen. Dieses Aufgeld gilt sowohl für Händler, Grossisten wie auch Private.
Alle Kunden müssen ihre Auktionsrechnung sofort oder innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto beglichen haben. Als bezahlt innerhalb der Frist gilt der Eingang
des Barbetrages oder die Überweisung via Bankauftrag.
Aus Sicherheits- und Transparenzgründen müssen Rechnungsbeträge über CHF 10’000.– mittels Banküberweisung beglichen werden. Es werden keine Checks akzeptiert. Rechnungen können in Schweizer Franken oder Euro beglichen werden. Bei verspäteter Begleichung der
Rechnung trägt der Käufer die allfällige Währungsdifferenz.
Die ersteigerten Gegenstände können erst nach eingegangener Zahlung herausgegeben werden. Wir weisen ausdrücklich auf die vorne im Katalog abgedruckten Käuferkonditionen, im Speziellen auf Punkt 3 und 4, hin.
Offizielle Abholzeit ist die Woche nach der Auktion. Samstag und Sonntag bleibt das Geschäft geschlossen. Käufe, welche innert zwei Wochen nach Auktionsschluss nicht abgeholt wurden, müssen aus Platzgründen ohne Voranmeldung auf Kosten der Käufer (CHF 5.–/Objekt/Tag) bei der Transportfirma Seiler (Brauerstrasse 55, 8004 Zürich, Tel. +41 44 242 19 19) eingelagert werden.