September 2016 (A142) - Auktionsstart: 16.9.2016, 15:20

Auktion abgeschlossen

3735. 1 Paar Doppelflinten

England, u 1915. Signiert: BOSS & CO 13 Dover Street Picadilly London, Nr 6339 und 6340. 29" (74 cm) Demibloc-Läufer mit konkaver Schiene mit goldtauschierter Nummerierung 1 und 2, Ejektoren und Signatur. Baskül, mit feiner Rosenbouquet- und Arabeskengravur ausgeführt. Innen signiert Boss, Seitenschlosse mit vorliegenden Federn, Fangstangen, Spannanzeigern, automatische Schiebesicherung auf dem Kolbenhals, mechanischer Einabzug, gut gemaserter Nussholzschaft mit geradem Griff, goldenes Schaftmonogrammplättchen mit den Initialen MI, Vorderschaft mit Anson-Drücker goldtauschierte Nummerierung 1 und 2, Lederkoffer mit Herstelleretikett. Sammlerstück.

Wichtiger Hinweis und zwingende Kauf-
bedingungen:
Der Erwerb von Jagdwaffen muss gemäss
Eidgenössischem Waffengesetz (WG) in einem offiziellen schriftlichen und meldepflichtigen Vertrag für die Übertragung einer Waffe erfasst sein.
Art. 11 WG: Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur übertragenden Person
- Angaben zur erwerbenden Person
- Angaben zur Waffe
Geht es um eine Feuerwaffe so muss der
Veräusserer innerhalb von 30 Tagen folgende Dokumente der kantonalen Meldestelle des
Erwerbers zustellen:
- Kopie des Vertrages
- Sofern vorhanden, Kopie des Strafregisterauszugs des Erwerbers.
Das offizielle Formular ist am Empfang oder nach dem Kauf an der Kasse der Firma Schuler Auktionen AG abgelegt und einsehbar.
Art. 12 WG: Grundsätzlich verboten ist der
Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen,
Munition und dergleichen für Angehörige
folgender Staaten: Serbien, Bosnien und
Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei,
Sri Lanka, Algerien, Albanien

Important and compulsory purchase conditions:

The acquisition of hunting weapons must be recorded in an official written and notifiable contract for the transfer of a weapon according to the Swiss Federal Arms Act ( WG ).
Art 11 WG . The contract must contain the following information :
- Information about the person selling
- Information on the acquiring person
- Information on the weapon
For firearms the seller needs transmit the following documents to the acquirer’s Cantonal reporting office within 30 days:
- Copy of the contract
- If available , a copy of the criminal record of the purchaser .

The official form is filed and available at the reception of Schuler Auktionen AG.
Art 12 WG : The acquisition , possession and carrying of weapons ,
Ammunition and the like is forbidden for citizens of
the following countries : Serbia, Bosnia and
Herzegovina , Kosovo , Macedonia , Turkey ,
Sri Lanka , Algeria , Albania

Schätzung: CHF 12'000 – 20'000EUR 10'910 – 18'180

Zuschlag: CHF 12'000

Condition Reports auf Anfrage.

Das Fehlen von Zustandsbemerkungen im Katalogeintrag bedeutet nicht, dass das Los keine Abnutzung, Reparaturen oder Defekte aufweist oder in einwandfreiem Zustand ist. Die Bieter sind gehalten, sich bei jedem Los von dessen Zustand zu überzeugen und müssen verstehen, dass jede Aussage von Schuler Auktionen lediglich eine subjektive, qualifizierte Meinung ist.

Bitte beachten Sie, dass Uhrwerke nicht auf ihre Ganggenauigkeit geprüft werden und möglicherweise auf Kosten des Käufers revidiert werden müssen. Schuler Auktion übernimmt keine Garantie für die zukünftige Funktionsfähigkeit von Uhrwerken und garantiert nicht für die Echtheit einzelner Komponenten, da Reparaturen und Restaurierungsarbeiten zum Austausch von Originalteilen geführt haben können.

Gebote unterhalb der unteren Schätzung werden nicht akzeptiert.

Schriftliche Gebote können per Post oder Fax (+41 43 399 70 11) oder per E-mail mittels gescanntem Bietformular eingereicht werden. Telefonisch übermittelte und per E-mail gesandte Gebote ohne Unterschrift müssen aus rechtlichen Gründen schriftlich bestätigt werden.

Gebote für die schriftliche Auktion (ab Kat. Nr. 5000) müssen bis spätestens am letzten Ausstellungstag um 18.00 Uhr bei uns eingetroffen sein.